Erbschaftssteuer Bewertung Grundstück 2 bebaute Grundstücke, je ca 25 x 22 m, GFZ = 0,5 (ist unterschritten). Jedes Grundstück besteht aus jeweils 2 Flurstücken, wobei eines (7 x 25) gemäß Grunddienstbarkeit zugunsten der Stadt nicht bebaubar ist. -> weiter lesen
Ich sehe das ähnlich, kann Ihnen
folgenden rechtlichen Rat geben, folgenden Link
weiter verfolgen.
Die Sachlage ist sehr dünn.
Vergleichen Sie bitte folgendes Urteil
BFH
Quelle:
§ 145 BewG i.V.m. R 158, R 160 und R 161 sowie BFH, Urteil vom 11.05.2005 – II R 21/02 und BFH, Urteil – II R 62/03)
Mit freundlichen Grüßen
Nils Niefünd
Oftmals ist es auch Willkür der Bewertung. Es wird machmal höher bewertet und die mögliche steuerliche Abschreibung zu senken. Im Zweifelsfall kann man sich durch ein Gutachten ( mit Kosten verbunden ) und einem aktiven Steuerberater wehren und eine Vergleichsberechnung vorlegen. Der Rest ist dann Auslegungs- bzw. Verhandlungssache. Die Bewertung sieht oftmals Bauerwartungs- u. Gartenland wie Bauland, dass kann man jedoch widerlegen.