Erbschaftssteuer Bewertung Grundstück
Erbschaftssteuer Bewertung Grundstück 2 bebaute Grundstücke, je ca 25 x 22 m, GFZ = 0,5 (ist unterschritten). Jedes Grundstück besteht aus jeweils 2 Flurstücken, wobei eines (7 x 25) gemäß Grunddienstbarkeit zugunsten der Stadt nicht bebaubar ist. -> weiter lesen








Nils Niefünd sagt
am 23. Juni 2010 @ 11:40
Ich sehe das ähnlich, kann Ihnen
folgenden rechtlichen Rat geben, folgenden Link
weiter verfolgen.
Die Sachlage ist sehr dünn.
Vergleichen Sie bitte folgendes Urteil
BFH
Quelle:
§ 145 BewG i.V.m. R 158, R 160 und R 161 sowie BFH, Urteil vom 11.05.2005 – II R 21/02 und BFH, Urteil – II R 62/03)
Mit freundlichen Grüßen
Nils Niefünd
John sagt
am 11. August 2010 @ 22:04
Oftmals ist es auch Willkür der Bewertung. Es wird machmal höher bewertet und die mögliche steuerliche Abschreibung zu senken. Im Zweifelsfall kann man sich durch ein Gutachten ( mit Kosten verbunden ) und einem aktiven Steuerberater wehren und eine Vergleichsberechnung vorlegen. Der Rest ist dann Auslegungs- bzw. Verhandlungssache. Die Bewertung sieht oftmals Bauerwartungs- u. Gartenland wie Bauland, dass kann man jedoch widerlegen.