Erbschaftssteuer Bewertung Grundstück

Erbschaftssteuer Bewertung Grundstück 2 bebaute Grundstücke, je ca 25 x 22 m, GFZ = 0,5 (ist unterschritten). Jedes Grundstück besteht aus jeweils 2 Flurstücken, wobei eines (7 x 25) gemäß Grunddienstbarkeit zugunsten der Stadt nicht bebaubar ist. -> weiter lesen

2 Kommentare bisher »

  1. Nils Niefünd sagt

    am 23. Juni 2010 @ 11:40

    Ich sehe das ähnlich, kann Ihnen
    folgenden rechtlichen Rat geben, folgenden Link
    weiter verfolgen.

    Die Sachlage ist sehr dünn.
    Vergleichen Sie bitte folgendes Urteil
    BFH
    Quelle:
    § 145 BewG i.V.m. R 158, R 160 und R 161 sowie BFH, Urteil vom 11.05.2005 – II R 21/02 und BFH, Urteil – II R 62/03)
    Mit freundlichen Grüßen

    Nils Niefünd

  2. John sagt

    am 11. August 2010 @ 22:04

    Oftmals ist es auch Willkür der Bewertung. Es wird machmal höher bewertet und die mögliche steuerliche Abschreibung zu senken. Im Zweifelsfall kann man sich durch ein Gutachten ( mit Kosten verbunden ) und einem aktiven Steuerberater wehren und eine Vergleichsberechnung vorlegen. Der Rest ist dann Auslegungs- bzw. Verhandlungssache. Die Bewertung sieht oftmals Bauerwartungs- u. Gartenland wie Bauland, dass kann man jedoch widerlegen.

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