Matthias Kirchner Immobilienbewertung

AGB Matthias Kirchner - Immobilienbewertung:

MatthiasKirchner | Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung | Vertragsbedingungen (AGB)

Printer Druckversion

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Sachverständigenleistungen und Gutachtenerstellung
Matthias Kirchner - Immobilienbewertung (AGB)

 

1. Allgemeines – Geltungsbereich

Allen Leistungen des Sachverständigen liegen diese Vertragsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Sie gelten sowohl für Folgeaufträge als auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Vertragsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, handeln. Auftraggeber im Sinne der Vertragsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

2. Auftragserteilung

Die Aufträge sind für den Sachverständigen erst verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt wurden. Schriftlicher Bestätigung bedürfen auch Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden jedweder Art. Hierunter fallen insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von Mitarbeitern des Sachverständigen. Bestellt der Auftraggeber die Leistungen des Sachverständigen auf elektronischem Wege, wird der Sachverständige den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von dem Sachverständigen gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden Vertragsbedingungen des Sachverständigen per E-Mail zugesandt.

 

3. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel

Bei einem Fernabsatzvertrag hat ein Verbraucher das Recht seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem Sachverständigen oder durch Rücksendung der Leistung, sofern tatsächlich möglich, zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Sachverständige ist nicht verpflichtet, vor Ablauf der Widerrufsfrist bzw. vor Erlöschen des Widerrufsrechtes seine vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.

 

4. Leistungen

Der Sachverständige wird seine Leistungen unparteiisch, neutral und gewissenhaft, entsprechend den anerkannten Regeln, unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen. Der Auftraggeber wird dem Sachverständigen sämtliche Informationen erteilen, die dieser zur sachgemäßen Erledigung der Leistungen benötigt. Der Umfang der von dem Sachverständigen zu erbringenden Leistung wird bei Auftragserteilung schriftlich festgelegt. Ergibt sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages, dass Änderungen und Erweiterungen dieses Auftragsumfanges erforderlich sind, wird vor einer weiteren Tätigkeit des Sachverständigen der geänderte Auftragsumfang sowie die Änderungen der Vergütung schriftlich vereinbart. Sollte keine Einigung zu Stande kommen und ein Festhalten am Vertrag dem Auftraggeber im Hinblick auf Erweiterung des Auftrages unzumutbar sein, kann er den Vertrag kündigen. Dem Sachverständigen steht auch in diesem Fall die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu.

 

5. Auftraggeberpflichten

Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig dem Sachverständigen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. Die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden zwei Absätze geht auf das
alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit nicht den Sachverständigen ein Mitverschulden trifft.

 

6. Geheimhaltung

Der Sachverständige beachtet die Einhaltung der Schweigepflicht. Der Sachverständige trifft Vorsorge dafür, dass weder Gutachten noch sonstige Tatsachen und Unterlagen, die bei der Ausführung der Dienstleistung bekannt werden, und die sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden. Der Sachverständige kann von den schriftlichen Unterlagen, die dem Sachverständigen zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Ablichtungen für die Unterlagen machen. An den erbrachten Dienstleistungen behält sich der Sachverständige die Urheberrechte ausdrücklich vor. Bei Auftragserteilung wird der Umfang der Leistungen von dem Sachverständigen schriftlich festgelegt. Der Auftraggeber darf das im Rahmen des Auftrags den Sachverständigen erstellte Gutachten bzw. die von dem Sachverständigen erbrachten Leistungen mit allen damit zusammenhängenden Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es bei Auftragserteilung vereinbart wurde.

 

weiter ...
Seitenanfang