Abnahme

Wenn eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage auf ihren Bauzustand besichtigt wird, spricht man von einer Abnahme. Die Zahl und den Umfang durchgeführten Abnahmen bestimmt die Bauaufsichtsbehörde, aber auch Bauherren können Abnahmen veranlassen. Neben Behörden können auch Architekten und Schornsteinfeger eine solche Besichtigung vornehmen. Dabei erfolgt im Verlauf der Abnahme eine genaue Protokollierung sämtlicher Schäden und Mängel. Die dafür verantwortlichen Unternehmen werden mit einer angemessenen Frist zur Behebung der Schäden aufgefordert.
Generell wird zwischen der Rohbauabnahme und der Schlussabnahme unterschieden. Kommt es zur Besichtigung und der Schlussabnahme, ist dies gleichzeitig die Wohnbewilligung, mit der auch die Gewährleistung beginnt. Zuvor muss jedoch vom Bezirksschornsteinfeger bestätigt werden, dass sämtliche Kamine und Schornsteine in vollem Umfang funktionsfähig sind.