Reinertrag

Der Reinertrag ist ein Begriff des Ertragwertverfahrens gem. WertV. Aus dem Reinertrag wird der Barwert aller bis zum Ablauf der Restnutzungsdauer einer Immobilie fließenden Kapitalströme ermittelt und zusammen mit dem Bodenwert als Ertragswert bezeichnet.

Der Reinertrag besteht aus allen Mieteinnahmen und sonstige Einkünften einer Immobilie abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Als Bewirtschaftungskosten werden nach WertV die Instandhaltungskosten, die Verwaltungskosten und das Mietausfallwagnis gesehen.