Fachlexikon Immobilienbewertung D:
MatthiasKirchner | Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung | Portfoliobewertung & Immobilien-Due Diligence
Dauerwohnrecht
Dauerwohnrecht nach § 31 WEG - Nutzungsrecht. Das Dauerwohnrecht ist eine Berechtigung unter Ausschluss des Eigentümers eine bestimmte Wohnung in einem Grundstück zu errichteten oder zu errichtenden Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen.
- vererblich und veräußerlich, verpfändbar
- begründet: durch Einigung und Eintragung § 873 BGB
- Löschung durch -Zeitablauf, -Eintritt einer auflösenden Bedingung, - Löschung auf Antrag
Quelle: Isabelle Dieckmann - Von der IHK Bodensee-Oberschwaben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Das gesamte Lexikon ist als Schulungsunterlage für Immobiliensachverständige in gedruckter Form bei Isabelle Dieckmann zu beziehen >> Kontakt

