Fachlexikon Immobilienbewertung B:
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Betriebskosten
§ 18 Abs. 3 WertV - BK sind Kosten, die durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks sowie seiner baulichen und sonstigen Anlagen laufend entstehen. (siehe auch § 27 II. BV).
Sie sind in der Anl. 3 zu § 27 Abs.1 der II. BV aufgeführt und i.d.R. von den Mietern ganz neben der Miete zu tragen.
Betriebskostenarten:
- die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks
- die Kosten der Wasserversorgung
- die Kosten der Entwässerung.
- Kosten des Betriebs der Heizungsanlage, Reinigung und Wartung
- Kosten des Betriebs der Warmwasserversorgung, Reinigung und Wartung
- Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
- Kosten des Betriebs des Personen- und Lastenaufzuges
- Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Kosten der Gebäudereinigung und der Ungezieferbekämpfung
- Kosten der Gartenpflege
- Kosten der Beleuchtung in gemeinsam genutzten Gebäudeteile
- Kosten der Schornsteinreinigung
- Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
- Kosten für den Hauswart
- Kosten für den Betrieb der Gemeinschafts- Antennenanlage oder des Breibandkabelnetzes
- Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege
- sonstige Betriebskosten
Quelle: Isabelle Dieckmann - Von der IHK Bodensee-Oberschwaben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Das gesamte Lexikon ist als Schulungsunterlage für Immobiliensachverständige in gedruckter Form bei Isabelle Dieckmann zu beziehen >> Kontakt

