Bebauungsplan

§§ 8 ff. BauGB verbindlicher Bauleitplan. Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Inhalt des BBP (§ 9BauGB)

Art und Maß der baulichen Nutzung
Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen
Größe, Breite, Tiefe der Baugrundstücke
Flächen für Nebenanlagen
Flächen für den Gemeinbedarf
höchstzulässige Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden
Flächen für die soziale Wohnraumförderung
Flächen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf
der besondere Nutzungszweck von Flächen
von Bebauung freizuhaltende Flächen
Verkehrsflächen
Versorgungsflächen
Versorgungsanlagen
Flächen für Abfall- und Abwasserbeseitigung
Grünflächen
Wasserflächen
Flächen für Aufschüttung und Abgrabungen
Landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wald
Flächen für die Kleintierhaltung
Flächen für Schutzmaßnahmen – Boden, Natur und Landschaft
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten der Allgemeinheit
Gemeinschaftsanlagen
Flächen für den Schutz vor schädlichen Umwelteinflüsse (luftverunreinigender Stoffe) und baulicher Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energie
von Bebauung freizuhaltender Schutzflächen
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern, Erhaltung von Bepflanzung. Flächen von Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern für die Herstellung des Straßenkörpers

Quelle: Isabelle Dieckmann – Von der IHK Bodensee-Oberschwaben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Das gesamte Lexikon ist als Schulungsunterlage für Immobiliensachverständige in gedruckter Form bei Isabelle Dieckmann zu beziehen >> Kontakt