Altenteil

Auch : Auszug, Leibgeding, Leibzucht. Sind dingliche Nutzungen und Leistungen, die aus und auf dem Grundstück zu gewähren sind und der allgemeinen, leiblichen und persönlichen Versorgung des Berechtigten die eine lebenslange Verknüpfung des Berechtigten mit dem belasteten Grundstück bezwecken.

Rechtsgrundlage: frühere landesrechtliche Vorschrift. Das Altenteil ist ein nicht übertragbares, höchstpersönliches Recht, meist Wohnungsrecht, Pflege, Reallast, Nießbrauch, auch Rente möglich; persönlich beschränkte Dienstbarkeit.

Quelle: Isabelle Dieckmann – Von der IHK Bodensee-Oberschwaben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Das gesamte Lexikon ist als Schulungsunterlage für Immobiliensachverständige in gedruckter Form bei Isabelle Dieckmann zu beziehen >> Kontakt